Die DAkkS hat das Verfahren zur temporären Umstellung von bereits zugelassenen AZAV Maßnahme auf alternative Lernformen (eLearning, Telecoaching etc.) veröffentlicht.
Hier die Kurzdarstellung
Der Träger kann ab sofort auf alternative Lernformen umsteigen (sofern die Maßnahme grundsätzlich dafür geeignet ist) – eLearning, Telefonbetreuung etc.
Es ist eine Änderungszulassung der Maßnahmen erforderlich (inkl. Anpassung der Konzeption, Kalkulation etc.), diese wird jedoch vorab, unter den genannten Bedingungen, von den FKS ausgestellt und die Prüfung nach hinten verlagert.
Das Verfahren und die Bedingungen sind in der Veröffentlichung ausführlich dargestellt.
Umsetzung
acadCERT steht durchgehend, auch am Wochenende, zur Verfügung. Eilzulassungen und Änderungen sind somit jederzeit möglich.
Die Änderung von Maßnahmen erfolgt formal über die Änderungsmeldung AZAV Maßnahme.
Die Liste der Maßnahmen, welche es betrifft, kann per Excel etc. beigefügt werden.
Konkrete Schritte:
- Der Träger legt eine Übersicht der bestehenden Maßnahmen vor, die unter Anwendung alternativer Lernformen durchgeführt werden sollen.
- FKS stellt für die beantragten Maßnahmen eine Vorabbescheinigung aus.
- Träger reicht die notwendigen Unterlagen zur Bestätigung innerhalb von spätestens 8 Wochen bei der maßnahmezulassenden FKS nach.
- FKS prüft die Einhaltung der Anforderungen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!