Die Bundesagentur für Arbeit hat mit Wirkung zum 01.07.2022 neue Bundesdurchschnittkostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Maßnahmen zur Aktivierung veröffentlicht.

 

Entgegen ersten Erwartungen sind die Bundesdurchschnittkostensätze 2022 für Aktivierungsmaßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen in der Durchführungsform als Einzelmaßnahme von 50,18 Euro auf 53,59 Euro gestiegen.

 

Der Bundesdurchschnittskostensatz 2022 für Aktivierungsmaßnahmen nach Nummer 1 in Form einer Gruppenmaßnahme ist dagegen von 11,10 Euro auf 9,77 Euro gesunken. Dies betrifft auch alle anderen Durchführungsformen als Gruppe (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III Heranführung an eine selbständige Tätigkeit sowie § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme). Die Bundesdurchschnittkostensätze 2022 für die Durchführungsform als Einzelmaßnahme sind hingegen auch in diesen Bereich teil deutlich gestiegen.

Im Bereich FbW ist die Entwicklung unterschiedlich. So ist z.B. der Bundesdurchschnittskostensatz für die Systematikposition 43**2 „Informatik und IKT-Berufe“ von 10,31 Euro auf 10,36 Euro gestiegen. Der Bundesdurchschnittskostensatz 2022 für die Systematikposition 43**4 im gleichen Bereich jedoch von 13,74 Euro auf 13,73 Euro gesunken.

Ansonsten werden viele neue Berufe als einzelne Systematikposition neu aufgenommen und auch deutlich mehr Bereiche einer um 1 Euro gesunkenen Schwellenwert Position zugeordnet. So muss nun z.B. für fast alle Fahrerlaubnisausbildungen in der Klasse D/DE oder die Teilqualifikationen immer eine Kostenzustimmung eingeholt werden.

 

Die neuen B-DKS finden Anwendung für alle Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung bei einer fachkundigen Stelle ab dem 01. Juli 2022 eingereicht werden. Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme, die bis zum 30. Juni 2022 bei einer fachkundigen Stelle eingereicht wurden, unterliegen den (alten) B-DKS mit dem Stand: 01.Juli 2020. Eine Anpassung von Maßnahmen auf die neuen Bundesdurchschnittkostensätze 2022 pauschal durch Änderungsmeldung ist weiterhin nicht zulässig. Kostenanpassungen können nur durch reguläre Änderungszulassung oder Neuzulassung angepasst werden.

 

Anbei finden Sie die neuen Bundesdurchschnittkostensätze 2022 zum Download:

Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung