Die Kalkulation einer Maßnahme kann zwar die ggf. anfallenden Betreuungskosten einer betrieblichen Lernphase oder eines „Praktikums“ umfassen, die Gesamtkosten können aber nur durch die Unterrichtsstunden beim Träger geteilt werden. Da hier regelmäßig Missverständnisse auftreten, hat die Bundesagentur für Arbeit nicht abschließende Beispiele für solche Kalkulationen erstellt um den Sachverhalt zu verdeutlichen. Das Prinzip gilt ebenso für Maßnahmeanteile bei einem Arbeitgeber im Rahmen von Aktivierungsmaßnahmen.

Beispiele für Maßnahme Kalkulation