Der Beirat nach §182 SGB III hat mit heutigem Tag neue (verpflichtende Regelungen) Empfehlungen veröffentlicht. Im Vergleich zur Vorversion, enthalten die neuen Empfehlungen des Beirats Klarstellungen zur Ziehung der Referenzauswahl im Rahmen von Maßnahmezulassungen. Hier wurde klargestellt, dass alle Ausprägungen der Grundgesamtheit in der Referenzauswahl berücksichtigt werden müssen. Im Bereich FbW kann dies ggf. zu einer höheren Stichprobe führen als bisher üblich, da die Dauer einer Maßnahme bisher weniger relevant war.

Viel interessanter ist jedoch die Klarstellung zur Teilnehmerzahl im Verhältnis Kalkulation/Zertifikat und praktischer Durchführung. Hier wurde nun endlich folgendes festgelegt:

Zur Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme gehört, dass diese mit einer pädagogisch/methodisch-didaktisch und wirtschaftlich angemessenen Teilnehmerzahl konzipiert und zugelassen wird. Bezüglich der Kostenkalkulation wird nach § 3 Abs. 3 AZAV grundsätzlich eine Teilnehmerzahl von zwölf als angemessene Gruppengröße angesehen, in begründeten Fällen ist eine Abweichung zulässig.

 

Von der „idealtypischen“ Kalkulationsgröße von zwölf Teilnehmenden kann abgewichen werden, solange die Notwendigkeit, Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dieser Teilnehmerzahl begründet und von der fachkundigen Stelle bestätigt werden kann. Die Gruppengröße ist Bestandteil der Zulassung und auf dem Zertifikat zu vermerken.

 

Die tatsächliche Teilnehmerzahl bei der Maßnahmedurchführung kann von der im Zertifikat angegebenen Gruppengröße abweichen, solange gewährleistet bleibt, dass die mit der Maßnahmekonzeption zugelassenen Rahmenbedingungen das ermöglichen (z.B. Räumlichkeiten, Ausstattung, didaktisches Konzept, Lehrpersonal, spezifische bundes- und landesrechtliche Vorgaben etc.).

 

Festlegung zur Ziehung der Stichproben:

Ziehung einer Stichprobe im Rahmen des Referenzauswahlverfahrens:

Beispiel 1: Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung

 

Der Träger reicht insgesamt 25 FbW-Maßnahmen ein. Davon übersteigen 10 Maßnahmen den B-DKS. Folglich besteht die Grundgesamtheit aus den 15 Maßnahmen, die den B-DKS nicht übersteigen.

 

Quantitatives Kriterium: Bei einer Grundgesamtheit von 15 Maßnahmen müssen lediglich 20 Prozent geprüft werden, d. h. wenn 3 Maßnahmen geprüft werden, ist das quantitative Kriterium erfüllt.

 

Qualitative Kriterien: Die 15 Maßnahmen umfassen vier verschiedene Wirtschaftszweige und zwei verschiedene Kategorien der Maßnahmedauer (bis 6 Monate, über 6 Monate). Durch die Referenzauswahl müssen alle Ausprägungen geprüft werden.

 

 

Beispiel 2: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE)

 

Der Träger reicht insgesamt 7 MAbE ein. Davon übersteigen 2 Maßnahmen den B-DKS. Folglich besteht die Grundgesamtheit aus den 5 Maßnahmen, die den B-DKS nicht übersteigen.

 

Quantitatives Kriterium: Bei einer Grundgesamtheit von 5 Maßnahmen müssen lediglich 20 Prozent geprüft werden, d. h., wenn 1 Maßnahme geprüft wird, ist das quantitative Kriterium erfüllt.

 

Qualitative Kriterien: Die 5 Maßnahmen umfassen drei verschiedene Ziele nach § 45 Abs. 1 SGB III, drei verschiedene Kategorien der Maßnahmedauer (bis 4 Wochen, bis 6 Monate, über 6 Monate) und sowohl Maßnahmen mit als auch Maßnahmen ohne Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber. Durch die Referenzauswahl müssen alle Ausprägungen geprüft werden.

 

 

Beispiel 3: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE)

 

Der Träger reicht 50 MAbE ein. Keine der Maßnahmen übersteigt den B-DKS. Die Maßnahmen lassen sich in neun Cluster mit jeweils gleichen/r Zielen, Dauer und Maßnahmeteilen bei Arbeitgebern bündeln.

 

Quantitatives Kriterium: Bei einer Grundgesamtheit von 50 muss eine Stichprobe in Höhe der Quadratwurzel der Grundgesamtheit (aufgerundet) gezogen werden, d.h. es müssen 8 Maßnahmen geprüft werden.

 

Qualitative Kriterien: Die 50 Maßnahmen umfassen drei verschiedene Ziele nach § 45 Abs. 1 SGB III, zwei verschiedene Kategorien der Maßnahmedauer (über 4 Wochen bis 6 Monate, über 6 Monate) und sowohl Maßnahmen mit als auch Maßnahmen ohne Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber. Durch die Referenzauswahl müssen alle Ausprägungen geprüft werden.

 

Hier finden Sie die aktuellen Empfehlungen des Beirats als Download.