Nachfolgend eine Veröffentlichung der Bundesagentur für Arbeit im Zusammenhang mit der möglichen Absage von Maßnahmen und einer Kostenerstattung für AZAV Maßnahmeträger:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchten wir Sie im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen Coronavirus (SARS-CoV-2) über etwaige Folgen bezüglich arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen bei einem Maßnahmeträger informieren.

Priorität hat die Gesundheit der Teilnehmenden und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zuständig für die Einschätzung einer Gefährdungslage sind die Gesundheitsbehörden. Dort liegt die Entscheidungsbefugnis bzgl. etwaiger gesundheitsbehördlicher Maßnahmen.

Es ist angebracht, sich bezüglich der Verbreitung von SARS-CoV-2 kontinuierlich auf dem Laufenden zu halten. Aktuelle Informationen sind unter www.bundesgesundheitsministerium.de und auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) verfügbar.

Entscheidet die BA aus Fürsorge und zum Schutz ihrer Kundinnen und Kunden und aller anderer Beteiligter vorsorglich, begonnene Maßnahmen abzubrechen oder geplante Maßnahmen abzusagen, erhalten die Maßnahmeträger die vereinbarte Vergütung für die Zeit der Unterbrechung der Maßnahme.

Sollten Maßnahmeträger aufgrund einer Anordnung der Gesundheitsbehörde einen Maßnahmestandort schließen müssen, werden sie von der Verpflichtung zur Leistungserbringung frei. Es liegt ein Fall der höheren Gewalt vor. Im Gegenzug entfällt die Leistungspflicht der BA, die Maßnahme für die Dauer der Schließung zu vergüten. Die Maßnahmeträger setzen sich bitte in diesem Fall unverzüglich mit dem Regionalen Einkaufszentrum und der Agentur für Arbeit bzw. der gemeinsamen Einrichtung in Verbindung.

Gegebenenfalls stehen Maßnahmeträgern Ausgleichsansprüche aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu. Das Verfahren wird von den in § 66 IfSG genannten Behörden betrieben. Unter bestimmten Umständen können die Anspruchsvoraussetzungen auf Kurzarbeitergeld (§95 ff. SGB III) erfüllt sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf arbeitsagentur.de.

Ebenfalls unter arbeitsagentur.de wird heute für Maßnahmeträger und Teilnehmende eine FAQ eingestellt, welche bedarfsbezogen aktualisiert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Claus Birkicht
Bereichsleiter
CF4 – Einkauf
E-Mail: Zentrale.CF4@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit
Zentrale
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg“

 

Weitere Informationen und eine FAQ zu den häufigen Fragen rund um das Thema Coronavirus und Maßnahmeteilnahme finden Sie unter:

https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informationen

Die aktuell nicht verfügbare FAQ Liste mit Stand 17.03.2020 gibt es unter diesem Link zum Download.