Die BA hat eine Anpassung der Fachlichen Weisung MAT – „Maßnahmen bei einem Träger (MAT) nach § 45 SGB III im Rahmen der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ veröffentlicht. Hintergrund sind Verfahrensänderungen, welche durch redaktionelle Überarbeitungen ergänzt wurden. Hierbei wurde insbesondere das Verfahren bei zugelassenen Maßnahmen weiterentwickelt.