Da teilweise Zuschüsse Dritter nicht in den Kalkulationen der AZAV Maßnahmen berücksichtigt werden, erfolgt hierzu nochmal eine entsprechende Information.
Klarstellung
Gemäß der Empfehlung des Beirats vom 21.01.2016 ist zwingend darauf zu achten, dass Zuschüsse Dritter bei der Maßnahmekalkulation vom Träger angegeben werden. Die Zuschüsse Dritter (z.B. regionale Förderungen, Entgelte für erbrachte Leistungen der Teilnehmenden oder sonstige Leistungen der Teilnehmenden, welche dem Träger monetäre Vorteile bringen) müssen angemessen im Rahmen der Kalkulation berücksichtigt werden.