Die BA hat einen Umsetzungshinweis zum Führerschein Klasse B im Rahmen von zugelassenen Maßnahmen der Arbeitsförderung veröffentlicht. Hierbei geht es im Wesentlichen um die Klarstellung, dass dieser grundsätzlich dem Bereich der privaten Daseinsfürsorge zuzurechnen ist. Damit kann in der Regel keine Zulassung im Bereich der der geförderten Weiterbildung oder im Rahmen von Aktivierungsmaßnahmen erfolgen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Führerschein zwingender Bestandteil des Maßnahmeziels ist. Dies ist z.B. beim Kurier- oder Botenfahrer, in der ambulanten Altenpflege oder sonstigen mobilen Diensten der Fall.

Sprechen Sie mit uns um das Vorliegen einer Zulassungs- und Förderfähigkeit im Rahmen Ihres Maßnahmekonzeptes zu prüfen.