Am 01.04.2022 wurde vom Beirat der Bundesagentur gem. § 182 SGB III beschlossen, dass die Äquivalenzbescheinigungen formlos und automatisch bis zum 31.05.2022 verlängert werden.

Alle bestehenden Äquivalenzbescheinigungen sind damit also automatisch bis zum 31.05.2022 verlängert.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!