Der mit Spannung erwartete Forschungsbericht zur Evaluation des Verfahrens der Akkreditierung von fachkundigen Stellen sowie der Zulassung von Trägern und Maßnahmen im Bereich der AZAV wurde veröffentlicht. Um Ihnen hier einen kurzen Überblick zu dem Forschungsprojekt und den Ergebnissen zu geben, konzentrieren wir uns nur auf den Auftrag und des Fazit bzw. die Ergebnisse.
Den kompletten Forschungsbericht können Sie hier herunterladen.
Auftrag und Hintergrund
Das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Evaluation der AZAV beauftragt. Zentraler Gegenstand der Evaluation ist die Frage, inwiefern das durch die AZAV geregelte Verfahren und dessen konkrete Ausgestaltung in der Praxis geeignet sind, das Ziel der Qualitätssicherung zu erreichen. Zum Evaluationsauftrag gehörten folgende Aufgaben:
- die Erfassung der Beurteilung der Zweckmäßigkeit des Gesamtkonzeptes durch die beteiligten Akteure,
- die Beschreibung der Strukturen, Prozesse und Einflussfaktoren des AZAV- Systems,
- die Erfassung der Erfahrungen der beteiligten Akteure mit dem Verfahren der Akkreditierung und der Zulassung von Trägern und Maßnahmen,
- die Bewertung der Wirksamkeit der Verfahren der AZAV unter Berücksichtigung von Aufwand und Nutzen durch die beteiligten Akteure,
- die Bewertung der Zusammenarbeit der Akteure des AZAV-Systems durch die beteiligten Akteure
- sowie die Identifizierung von Entwicklungspotentialen.
Auszug aus dem Fazit
„..Die Ergebnisse bestätigen, dass das System zur Akkreditierung und Zulassung alle Qualitätsaspekte umfasst, die aus der Sicht der beteiligten Akteure als relevant angesehen werden. Die Experteninterviews wie auch die Befragungen von Fachkundigen Stellen, Trägern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Agenturen für Arbeit und Jobcentern zeigen, dass die beteiligten Akteure die im AZAV-System berücksichtigten Qualitätsaspekte für sehr wichtig bei der Erbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen halten. Zudem schätzt die Mehrzahl der Akteure die Qualitätssicherung durch die AZAV sowie ihrer Anwendung im Hinblick auf die meisten Qualitätsaspekte auch als wirksam ein. Mit der Verordnung werden somit Standards gesetzt und deren Umsetzung und Kontrolle gewährleistet. Das trifft auf das Akkreditierungsverfahren, welches die Leistungsfähigkeit der Fachkundigen Stellen sicherstellen soll, ebenso zu wie auf das Zulassungsverfahren für Träger und Maßnahmen. ..“
„.. Neben der grundsätzlich positiven Gesamtbewertung der Eignung und Wirkung des Systems der Akkreditierung und Zulassung zeigen sich verschiedene praktische Herausforderungen. Drei Themen sind hier hervorzuheben: Die Einschätzungen zu Aufwand und Kosten der Akkreditierungs- und Zulassungsverfahren, Zuordnungsprobleme und die Einschätzungen zu den BDKS. Aufwand und Kosten des Verfahrens der Akkreditierung und der Zulassung werden von allen beteiligten Akteuren als sehr hoch und im Verhältnis zum Nutzen als unangemessen eingestuft. Fachkundige Stellen begründen dies beim Akkreditierungsverfahren mit veränderten Bedingungen: Der Aufwand der jährlichen Überprüfungen ist gestiegen, weil die Anforderungen an Nachweise bei Träger- und Maßnahmezulassungen zugenommen hätten. ..“
„..Bei der Träger- und Maßnahmezulassung führen Zuordnungsprobleme zu Fachbereichen, Förderzielen und Berufsklassifikationen zu einer Schwächung der Akzeptanz des Systems der Akkreditierung und Zulassung. Manche dieser Probleme beruhen auf Wissenslücken, manche stehen in Zusammenhang mit Interpretationsspielräumen. Häufig fordern die Akteure zur Behebung der Schwierigkeiten mehr Festlegungen und Vorgaben. Der Vorteil von mehr expliziten Regelungen wird in einer größeren Einheitlichkeit der Verfahren gesehen. Dennoch sollte zuvor genau geprüft werden, ob weitere Regelungen tatsächlich notwendig sind. Die Nachteile können schwer wiegen: Mit mehr Festlegungen würde der Prüfaufwand weiter steigen; Innovationen und Anpassungen an aktuelle Entwicklungen könnten erschwert oder gar behindert werden. ..“
„..Die befragten Akteure sehen negative Folgen im System der Akkreditierung und Zulassung, die häufig mit den Bundes-Durchschnittkostensätzen im Zusammenhang stehen. Die Bundes-Durchschnittkostensätze werden als Steuerungsinstrument als sinnvoll angesehen. Sie bieten eine Kontroll- und Orientierungsfunktion für Fachkundige Stellen und Träger sowie Arbeitsentlastung für Agenturen für Arbeit und Jobcenter in Bezug auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Allerdings sind die Bundes-Durchschnittkostensätze als Steuerungsinstrument nach Auffassung der Befragten nicht optimal eingestellt. Darüber hinaus stellt sich die Frage – die mit der Evaluation nicht abschließend beantwortet werden kann -, wie eine stärkere automatische Anpassung der Bundes-Durchschnittkostensätze an sich verändernde Rahmenbedingungen wie zum Beispiel an Inflation, Lohn- und Arbeitsmarktentwicklungen erfolgen kann. ..“
Dies ist nur ein kleiner Auszug aus dem sehr lesenswerten Forschungsbericht. Unter dem Strich ist viel positives zu lesen. Wie in fast allen Bereichen, welche von regulatorischen Maßnahmen betroffen sind, gibt es natürlich auch berechtigte Kritik, da individuelle Ansätze nur teilweise angemessen berücksichtigt werden können. Erfreulich aus unserer Sicht, alle Kritikpunkte sind bereits seit Jahren im Fokus unserer Kundenorientierung und wir versuchen diese, sofern möglich, für unsere Kunden auf ein Minimum zu reduzieren.