Projekte zur Arbeitsmarktförderung
Worum geht es?
Im Bereich der geförderten Aus- und Weiterbildung nach AZAV sind Steuer und Beitragsmittel wertvolle Ressourcen aber auch die Träger haben ein Recht auf angemessene Vergütung und Planungssicherheit durch Weiterentwicklung der Kostensätze. Seit Jahren werden jedoch deutlich weniger Anträge auf Kostenzustimmung gestellt, als vielleicht sinnvoll und notwendig wären. In der Regel wird hier der zusätzliche Aufwand oder die damit verbundenen Kosten gescheut. Durch die Regeln der Statistik ist es damit aber logisch, dass die Kostensätze stagnieren oder sich nur in unzureichendem Maße bei regelmäßig steigenden Kosten weiterentwickeln.
Zur Kostenreduzierung strukturieren Träger daher oftmals eher massiv um, legen Standorte zusammen oder setzten verstärkt auf Onlineangebote, um weiterhin wirtschaftliche Kurse anbieten zu können. Mit dem Verzicht auf die Gebühren für einen Antrag auf Kostenzustimmung haben wir die Hürden daher sehr tief gehängt und wollen zusammen mit unseren optimierten und schnellen Zulassungsprozessen einen Beitrag für die Zukunft der geförderten Aus- und Weiterbildung leisten.
Worum geht es?
Als Teil der beruflichen Weiterbildung, verhält es sich auch bei der Kraftfahrer Aus- und Weiterbildung nicht anders als bei den übrigen Berufsfeldern. Die Fahrschulen und Kraftfahrerausbildungsstätten scheuen oftmals eine Kostenzustimmung aufgrund der erhöhten Kosten und des zusätzlichen Aufwandes. Damit sorgen sie aber auch dafür, dass sich die Kostensätze nicht weiterentwickeln obwohl seit Jahren ein stetig wachsender Bedarf mit steigenden Ausbildungsanforderungen vorherrscht. Die Branche benötigt in den kommenden Jahren tausende neue Berufskraftfahrer, sowohl in Personenverkehr als auch im Güterverkehr. Jeder 5. LKW steht heute schon still und rund 30 Prozent der über 550.000 LKW Fahrer sind bereits 55 Jahre oder älter.
Schaut man sich die Bundesdurchschnittskostensätze und die Maßnahmestunden an, haben diese aber in der Regel nicht viel mit der Ausbildung in der Praxis gemeinsam. Auch hier möchten wir die Hürden möglichst tief setzen und einen Beitrag für die Zukunft der geförderten Kraftfahrer Aus- und Weiterbildung leisten. Sei es bei den Teilqualifikationen zur gestaffelten Berufsausbildung oder den klassischen Fahrerlaubnisausbildungen, für alle Maßnahmen erheben wir keine zusätzlichen Gebühren für die Antragstellung auf Kostenzustimmung bei Überschreitungen der Bundesdurchschnittskostensätze und unterstützen Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten bei der Maßnahmezulassung.
Worum geht es?
Wir begleiten die private Arbeitsvermittlung seit der Verpflichtung zur AZAV Zertifizierung im Jahr 2012 mit Freude. Denn die private Arbeitsvermittlung ist ein Erfolgsmodell. Hoch engagiert, top vernetzt, flexibel und mit einer intensiven Kundenbetreuung erreicht die private Arbeitsvermittlung schon immer bemerkenswerte Erfolge. Leider wird sie von der Bundesagentur für Arbeit oder den Jobcentern zu Unrecht oftmals misstrauisch beäugt und wenig bis gar nicht unterstützt. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels würden wir uns freuen, wenn dieses Modell weiterhin attraktiv bleibt. Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten bei Problemen im Rahmen Ihrer Leistungserbringung und haben das Zulassungsverfahren auf die Bedarfe der privaten Arbeitsvermittlung abgestimmt. Damit ist es für Einzelkämpfer und bei geringen Vermittlungszahlen immer noch wirtschaftlich und stellt keine unüberwindbare Hürde dar.
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Für dringende Fälle auch außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende durch Rückrufanfrage!
34119 Kassel