Einspruchs- und Beschwerdeverfahren

Unsere Kunden oder interessierte Parteien haben immer die Möglichkeit eine Beschwerde oder einen Einspruch bezüglich einer Zertifizierungs- bzw. Zulassungsentscheidung einzureichen.
Beschwerden
Kundenzufriedenheit steht für uns an erster Stelle und wir nehmen jede Rückmeldung unserer Kunden oder sonstiger interessierter Parteien sehr ernst. Haben Sie eine Beschwerde über uns, einen unserer Mitarbeiter oder einen unserer Kunden, zögern Sie nicht mit uns darüber zu sprechen.

Zur Behandlung von Beschwerden haben wir ein systematisches Verfahren eingerichtet und sorgen für objektive und interessenwahrende Lösung des Sachverhaltes. Das Verfahren umfasst detaillierte Festlegungen zur:

  • Aufnahme der Beschwerde
  • Analyse der Beschwerde
  • Umsetzung ggf. notwendiger Maßnahmen
  • Rückmeldung an den Beschwerdeführer
  • ggf. Maßnahmen im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.

 

Verantwortlich für die Beschwerdebehandlung ist der Leiter der Zertifizierungsstelle oder, sofern sich die Beschwerde gegen ihn richtet, die Stellvertretung. Senden Sie uns einfach eine eMail mit dem Wunsch, eine Beschwerde einzureichen. Sie erhalten dann von uns eine Beschreibung des Verfahrens und Formulare für eine einfache und schnelle Bearbeitung.

Einsprüche
Auch hier steht die Kundenzufriedenheit für uns an erster Stelle und wir möchten das Sie jede Entscheidung nachvollziehen können und die rechtlichen oder regulatorischen Hintergründe kennen. Grundsätzlich entscheiden wir nur auf Basis objektiver Nachweise und nach verpflichtenden sowie eindeutigen Vorgaben. Wenn Sie mit einer Entscheidung bezüglich einer Zertifizierung oder Zulassung aber nicht einverstanden sind, zögern Sie nicht mit uns darüber zu sprechen.

Zur Behandlung von Einsprüchen haben wir ein systematisches Verfahren eingerichtet und beziehen hier auch ein unabhängiges Gremium, den Ausschuss zur Wahrung der Unparteilichkeit, mit ein. Dieses Gremium ist Voraussetzung der Akkreditierung und wird durch die DAkkS regelmäßig bewertet. Das Einspruchsverfahren umfasst detaillierte Festlegungen zur:

  • Aufnahme des Einspruchs,
  • Analyse des Einspruchs,
  • Einbeziehung des Ausschusses zur Wahrung der Unparteilichkeit,
  • Umsetzung ggf. notwendiger Maßnahmen,
  • Rückmeldung an den betroffenen Kunden,
  • ggf. Maßnahmen im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.

 

Verantwortlich für die Beschwerdebehandlung ist der Leiter der Zertifizierungsstelle oder, sofern dieser den Zertifizierungs- oder Zulassungsprozess durchgeführt hat, die Stellvertretung. Senden Sie uns einfach eine eMail mit dem Wunsch, einen Einspruch einzulegen. Sie erhalten dann von uns eine Beschreibung des Verfahrens und Formulare für eine einfache und schnelle Bearbeitung.

Die Erreichen den Vorsitzenden des Ausschusses auch auf direktem Weg durch eine eMail an die Adresse: ausschuss@acadcert.de

So erreichen Sie uns

Montag bis Freitag von 09:00 – 17:00 Uhr

Für dringende Fälle auch außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende durch Rückrufanfrage!

Friedrich-Ebert-Str. 102
34119 Kassel
+49 (0)561 – 70 16 28 24
info@acadcert.de

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